Proportion

Das hoheitliche Logo setzt sich zusammen aus Stadtlogo und Amtsnamen. Größe und Schutzzone sind für die verschiedenen DIN-Formate festgelegt (s. Formattabelle und C. Herunterladen). Das Amt wird in der Hausschrift Vesta gesetzt und läuft maximal 8 x breit.

Breite: 11,5 x
Höhe: 2,5 x
Schutzraum: 1 x
Abstand Schrift zu Logo: 0,5 x



Anwendung / Maße

In welcher Größe das Logo dargestellt wird, richtet sich in der Regel nach dem Format des Produktes (s. Formattabelle).

Kleinste Logobreite
für Printmedien: 46 mm
(Raster x: 4 mm)
(für Werbeartikel s. Werbeartikel / Merchandising)

Mindestschriftgröße
für den Amtsnamen: 8,5 Pt



Mit eigenem Logo

Ämter und Einrichtungen mit besonderem Profilierungsbedarf können statt des Amtsnamens ihr Logo unter das Stadtlogo setzen (s. Profilierung mit eigenem Logo).


Weniger ist manchmal mehr

Damit der Amtsname noch gut lesbar bleibt, sind die Mindestgrößen für Stadtlogo und Amtsnamen nicht zu unterschreiten. Lässt sich eine kleinere Abbildung nicht vermeiden, ist auf den Amtsnamen zu verzichten.

Unabhängig von der Logogröße – gerade bei Kooperation vieler Ämter – besteht immer die Option, auf den Amtsnamen zu verzichten und nur das Stadtlogo einzusetzen.

Bei städtischen Veröffentlichungen darf das hoheitliche Logo nicht komplett auf der Bühne stehen (s. links).