Fahrzeugbeschriftung

Ist die Entscheidung für eine Fahrzeugbeschriftung gefallen, dann gilt: Auf den Seitentüren muss, auf den Front- und Heckflächen kann das Stadtlogo angebracht werden (solo oder als hoheitliches Logo mit Amtsnamen bzw. Einrichtungslogo).


Basis ist das Stadtlogo in Citylight-Größe (s. Kapitel C. Herunterladen), das auf die optimale Größe der jeweiligen Fahrzeugfläche skaliert wird. Die genaue Positionierung ist an die Fahrzeuggegebenheiten anzupassen.

Mindestgröße Logo:
Breite: 350 mm
Höhe: 76,087 mm
Schriftgröße: 45 pt (Vesta)

Abhängig von Fahrzeugfarbe und Produktionstechnik kann das Logo in grün / petrol, einfarbig petrol, einfarbig schwarz, negativ bzw. als Grobform eingesetzt werden (s. auch 7.1 Stadtlogo – Varianten).

Hoheitliches Logo