Mit eigenem Logo

Bestimmte Einrichtungen und Ämter dürfen sich, auch auf der Bühne, mit Logo darstellen:

Solisten: awm · citeq · Jobcenter · Stadtbücherei · Stadtmuseum · Villa ten Hompel · Volkshochschule · Westfälische Schule für Musik

Begegnungs-, Veranstaltungs- und Freizeitstätten wie die Stadtteilhäuser des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, die Stadthalle Hiltrup oder der Maxi-Turm und der Abi Südpark

Im Einzelfall auch publikumsintensive Fachberatungsstellen mit hoher Außenwirkung (Die Entscheidung fällt in Abstimmung zwischen Fachamt, Dezernat und dem Amt für Kommunikation.)


Logo und Kooperationsfeld

Wird die rechte untere Ecke der Bühne als Position für das eigene Logo präferiert, muss bei Kooperationen auf eine Abgrenzung zu den Logos externer Partner geachtet werden.


Minimallösung

In besonderen Fällen nimmt sich die Stadt zugunsten einer Einrichtung weitestgehend zurück und entlässt diese aus dem CD. Die Absenderkennung reduziert sich dann auf Stadtlogo mit erläuterndem Zusatz.

Eigenes Logo bei besonderen Anforderungen

Im Rahmen des CD können sich ausgewählte Ämter und Einrichtungen mit Logo präsentieren, wenn ein erhöhter Bedarf an Wiedererkennbarkeit und Identifikation besteht:

• Nutzer nehmen die Angebote aus eigener Motivation wahr (z. B. Hobby).
• Zielgruppen identifizieren sich stark mit „ihrer“ Einrichtung.
• Angebot und Einrichtung sind für die Zielgruppe quasi synonym.
• Der städtische Anbieter steht im privatwirtschaftlichen Wettbewerb.
• Die Einrichtung wird überregional wahrgenommen.

Die sonstigen CD-Vorgaben behalten ihre Gültigkeit. (s. auch Teil A - Markenhierarchie)