Kooperation mit externen Partnern

Ämter, die mit externen Partnern kooperieren, nutzen als Absenderkennung das hoheitliche Logo.

Dies gilt bei einer gleichberechtigten Partnerschaft oder bei Federführung des externen Partners. Liegt die Federführung beim Amt, wird das städtische Corporate Design eingesetzt (s. Bühne).

Sind mehrere städtische Akteure an der Kooperation beteiligt, werden sie gemeinsam unter dem Stadtlogo aufgeführt. Ämter und Einrichtungen mit eigenen Logos verzichten zugunsten der einheitlichen Darstellung auf diese.



Minimal-Lösung

Kommt der Markenhorizont aus technischen Gründen oder bei Schlichtprodukten nicht in Frage, wird ebenfalls das hoheitliche Logo eingesetzt. Es steht oben rechts (s. Vorlagen und schlichte Info-Medien).


Platzmangel

Fehlt im Markenhorizont der Platz zum Einsatz der Amtskennung, ist das hoheitliche Logo die richtige Alternative, beispielsweise bei kleinen Formaten oder bei der Kooperation mehrerer Ämter.


Gut präsentiert – gut repräsentiert

Das hoheitliche Logo wird eingesetzt:
• bei Kooperationen mit externen Partnern

sowie im städtischen CD

• in der Geschäftsausstattung (Kopfbögen, Visitenkarten etc.)
• bei Schlichtprodukten ohne Markenhorizont und Moderationsraum
• bei mangelndem Platz für die Amtskennung
• im Non-Print-Bereich, z. B. bei Schildern und zur Fahrzeugbeschriftung