Skalierung des Stadtlogos zur Amtskennung

Die grüne Farbfläche des Stadtlogos wird auf 1 x herunterskaliert. Die blaue Fläche verkleinert sich entsprechend mit. Darunter wird der Amtsname mit 0,5 x Abstand platziert. Die kleinste Schriftgröße beträgt 8,5 Pt (s. Formattabellen). Der Amtsname läuft maximal bis zu einer Breite von 8 x (gemessen vom linken Rand der Farbfläche).

Zu Schriftgrößen und Umbruch bei verschiedenen Formaten (s. C. Herunterladen)



Amtskennung im Moderationsraum

Steht die Amtskennung im Moderationsraum, ragt die grüne Fläche aus dem Moderationsraum hinaus.



Amtskennung im Markenhorizont

Entfällt der Moderationsraum ausnahmsweise (s. Markenhorizont und Ausnahmen), wird die Amtskennung im Markenhorizont platziert.

Ist dieser mit der M-Marke besetzt oder sind mehrere Ämter beteiligt, kann auf die Amtskennung verzichtet oder auf das hoheitliche Logo zurückgegriffen werden (s. Einsatzbereiche unten).


Amtspräsenz im Markenkopf

Das verantwortliche Amt kann sich auf dem Titel mit der Amtskennung darstellen. Sie wird in der städtischen Außendarstellung jenseits hoheitlicher Anlässe eingesetzt. Die Amtskennung erscheint entweder im Moderationsraum oder im Markenhorizont, wenn das Layout keinen Moderationsraum vorsieht.