Gestaltungsrahmen für Schilder
Am Kopf des Schildes steht der Markenhorizont mit Stadtlogo und ggf. Amtskennung. Ab einer Breite < 105 mm kann die Klinke im Markenhorizont entfallen. Dann wird der Amtsname unter das Stadtlogo gesetzt (hoheitliches Logo, s. Maße und Proporationen).
Der blaue Moderationsraum kann bei jeder Größe entfallen (vgl. 9.6 Ausnahmen).
Lassen Material und Produktionstechnik die Abbildung des Standard-Stadtlogos nicht zu, kann auch auf die Grobform des Stadtlogos zurückgegriffen werden (s. 7.1 Varianten).
Es sind die Hausschriften einzusetzen: Vesta, Chaparral oder Arial (s. 8.0 Hausschriften).
Bei mehreren Mietern in einem Gebäude und bei Kooperationen mit externen Partnern ist das hoheitliche Stadtlogo zu nutzen und darauf zu achten, dass sich sowohl Logogröße als auch umgebende Ränder (als „Schutzraum“) an der Formattabelle orientieren.