Freiraum schaffen
Der weiße Markenhorizont ist ausschließlich den Markenzeichen der Stadt Münster vorbehalten. Zusätzlich zum Stadtlogo auf der rechten Seite ist links ein Bereich von 9 mal 5 x vorgehalten (inkl. 1 x Schutzraum zu Fond- und Bildbereich sowie Moderationsraum). Hier kann die M-Marke platziert werden, wenn der Inhalt der Veröffentlichung zum Profil „Wissenschaft und Lebensart“ passt.
Markenhorizont ohne Moderationsraum
Entfällt der Moderationsraum ausnahmsweise (s. Ausnahmen), markieren die 9 x Breite die Klinke im Markenhorizont.
Amtskennung im Markenhorizont
Entfällt der Moderationsraum und ist der Einsatz der M-Profilmarke nicht angebracht, kann hier auch die Amtskennung stehen. Dann bleibt es bei 9 x Breite.
Bei einer Amtskennung mit ein bis drei Zeilen reduziert sich die Höhe auf 4 x (inkl. 1 x Schutzzone).
Diese Höhe gilt auch, wenn weder M-Marke noch Amtskennung im Markenhorizont stehen.
(Zur Positionierung mehrerer Ämter s. Hoheitliches Logo – Einsatzbereiche, zum möglichen Verzicht auf die Klinke bei kleinen Formaten s. Formattabelle)