Freiraum schaffen

Der weiße Markenhorizont ist ausschließlich den Markenzeichen der Stadt Münster vorbehalten. Zusätzlich zum Stadtlogo auf der rechten Seite ist links ein Bereich von 9 mal 5 x vorgehalten (inkl. 1 x Schutzraum zu Fond- und Bildbereich sowie Moderationsraum). Hier kann die M-Marke platziert werden, wenn der Inhalt der Veröffentlichung zum Profil „Wissenschaft und Lebensart“ passt.



Markenhorizont ohne Moderationsraum

Entfällt der Moderationsraum ausnahmsweise (s. Ausnahmen), markieren die 9 x Breite die Klinke im Markenhorizont.



Amtskennung im Markenhorizont

Entfällt der Moderationsraum und ist der Einsatz der M-Profilmarke nicht angebracht, kann hier auch die Amtskennung stehen. Dann bleibt es bei 9 x Breite.

Bei einer Amtskennung mit ein bis drei Zeilen reduziert sich die Höhe auf 4 x (inkl. 1 x Schutzzone).

Diese Höhe gilt auch, wenn weder M-Marke noch Amtskennung im Markenhorizont stehen.

(Zur Positionierung mehrerer Ämter s. Hoheitliches Logo – Einsatzbereiche, zum möglichen Verzicht auf die Klinke bei kleinen Formaten s. Formattabelle)


Schutzraum für Markenzeichen – der Markenhorizont

Der Markenhorizont findet sich auf allen Medien wieder. Mit seinem Weißraum und der unverwechselbaren Klinke ist er eines der wesentlichen Gestaltungsmerkmale des CD. Im Markenhorizont haben das Stadtlogo und, je nach Anlass und Layout, die Amtskennung oder die M-Profilmarke ihren Platz. Damit er klar erkennbar bleibt, ist die Bühne darunter flächig mit Farbe oder Foto anzuschließen. Eine weiße Fläche als Anschluss ist nicht möglich, auch nicht mit einer Linie als Abgrenzung (s. 9.4 Bühne, Fond- und Bildbereich).